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   OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - I-24 U 72/09, 24 U 72/09   

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https://dejure.org/2010,5749
OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - I-24 U 72/09, 24 U 72/09 (https://dejure.org/2010,5749)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2010 - I-24 U 72/09, 24 U 72/09 (https://dejure.org/2010,5749)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - I-24 U 72/09, 24 U 72/09 (https://dejure.org/2010,5749)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 858
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Zu den gewerblichen Betätigungen gehört daher nicht die Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. BGHZ 63, 32, 33; 74, 273, 276; zuletzt zu § 1 VerbrKrG a.F. BGHZ 149, 80, 86), die auch dann grundsätzlich dem privaten Bereich zuzurechnen ist, wenn es sich um die Anlage beträchtlichen Kapitals handelt.

    Ob der mit der Vermögensverwaltung verbundene organisatorische und zeitliche Aufwand danach insgesamt das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebes vermittelt, etwa wegen der Unterhaltung eines Büros oder eines planmäßigen Geschäftsbetriebes, bleibt eine im Einzelfall zu beurteilende Frage (BGHZ 149, 80, 87).

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Die steuerrechtliche Behandlung von Einkünften des Testamentsvollstreckers hat auf dessen zivilrechtliche Qualifizierung als Unternehmer oder Verbraucher (vgl. BGH NJW 2009, 3780; ferner Senat NZM 2006, 262 zur steuerrechtlichen Wertung) keinen Einfluss.
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03

    Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Damit steht die Rechtsprechung des 10. Zivilsenats des OLG Düsseldorf nicht ausreichend in Einklang (etwa OLGR 2005, 187; WuM 2003, 621), nach der bei der Vermietung mehrerer Einheiten in Ausübung eigener Vermögensverwaltung ohne weiteres eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen sei.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04

    Rechte und Pflichten des Mieters eines Einfamilienhauses - Gartepflege- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Damit steht die Rechtsprechung des 10. Zivilsenats des OLG Düsseldorf nicht ausreichend in Einklang (etwa OLGR 2005, 187; WuM 2003, 621), nach der bei der Vermietung mehrerer Einheiten in Ausübung eigener Vermögensverwaltung ohne weiteres eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen sei.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Die Bewertung einer Tätigkeit als unternehmerische hat anhand der Umstände des jeweils vorliegenden Einzelfalls zu erfolgen; grundsätzliche Bedeutung § 522 Abs. 2 Nr. 2 ZPO kommt der Rechtssache daher nicht zu, weil keine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist (vgl. BGHZ 151, 221).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer geschäftsmäßigen Organisation, liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGHZ 104, 205, 208; 119, 252, 256).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90

    Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Denn den Parteien steht es grundsätzlich frei, auch ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft anzugreifen (vgl. BGH, NJW 1992, 834).
  • BGH, 10.06.1974 - VII ZR 44/73

    Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Zu den gewerblichen Betätigungen gehört daher nicht die Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. BGHZ 63, 32, 33; 74, 273, 276; zuletzt zu § 1 VerbrKrG a.F. BGHZ 149, 80, 86), die auch dann grundsätzlich dem privaten Bereich zuzurechnen ist, wenn es sich um die Anlage beträchtlichen Kapitals handelt.
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Zu den gewerblichen Betätigungen gehört daher nicht die Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. BGHZ 63, 32, 33; 74, 273, 276; zuletzt zu § 1 VerbrKrG a.F. BGHZ 149, 80, 86), die auch dann grundsätzlich dem privaten Bereich zuzurechnen ist, wenn es sich um die Anlage beträchtlichen Kapitals handelt.
  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87

    Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09
    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer geschäftsmäßigen Organisation, liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGHZ 104, 205, 208; 119, 252, 256).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04

    Verzicht auf Steuerfreiheit von Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung; keine

  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 245/19

    Schiedsvereinbarung mit ausländischem Verkäufer: Rechtzeitigkeit der

    Durch den zulässigen Einspruch (§§ 338 bis 340 ZPO), in dem die Beklagte die Einrede des Schiedsvertrags erhoben hat, ist der Prozess gemäß § 342 ZPO in die Lage zurückversetzt worden, in der er sich vor Eintritt der Versäumnis befunden hat, und damit in ein Stadium vor Beginn der mündlichen Verhandlung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 24 U 72/09, juris Rn. 3).
  • OLG Dresden, 10.06.2015 - 5 U 1847/14

    Abgrenzung von privater und gewerblich-berufsmäßig betriebener

    Ob der mit der Vermögensverwaltung verbundene organisatorische und zeitliche Aufwand danach insgesamt das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebes vermittelt, etwa wegen der Unterhaltung eines Büros oder eines planmäßigen Geschäftsbetriebes, bleibt eine im Einzelfall zu beurteilende Frage (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2001, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2010, 24 U 72/09, MDR 2010, 858).
  • LG Berlin, 19.05.2016 - 65 S 151/16

    Wohnraummiete: Widerrufsrecht des Mieters bei einem Mietaufhebungsvertrag;

    Sowohl in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12.01.2012 - 24 U 72/09 als auch in der Entscheidung des LG Waldshut-Tiengen vom 30.04.2008 - 1 S 27/07 ist die Unternehmereigenschaft der dortigen Vermieter jeweils verneint worden.
  • OLG Köln, 22.05.2012 - 9 U 191/11

    Pflichten des Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess

    Im Haftungsprozess auf Zahlung (LG Köln 7 O 4/09 = OLG Köln 24 U 72/09) ging es nur noch um den Schadensumfang.
  • OLG Köln, 05.09.2019 - 24 U 34/19
    Zwar kann es sich auch bei einem Testamentsvollstrecker um einen Verbraucher handeln (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2010, I-24 U 72/09, juris, für einen selbst der Erbengemeinschaft angehörenden Testamentsvollstrecker).
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